Grand Casino Bern Responsible Gambling

1. Zutrittsvoraussetzungen und Identifikationspflicht

Der Zutritt ist Personen ab 18 Jahren erlaubt. Bei jedem Eintritt ist ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen. Gültige Dokumente sind Reisepässe, Identitätskarten, Führerausweise, diplomatische Identitätskarten, Ausländerausweise der Kategorien B, C, Ci, G, L, schweizerische Dienstausweise sowie von der Spielbankenaufsicht genehmigte Kundenkarten. Die Dokumente müssen Foto, Nachname, Vorname und Geburtsdatum enthalten. Schweizerische Pässe und Identitätskarten werden bis fünf Jahre nach Ablauf akzeptiert, wenn sie den Anforderungen entsprechen.

Die Erfassung personenbezogener Daten erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz (GwG) und zur Durchsetzung von Spielsperren. Kopien der Ausweisdokumente werden ausschließlich zu Compliance-Zwecken gespeichert.

2. Spielsperren und Ausschlussverfahren

2.1 Obligatorische Spielsperren

Obligatorische Spielsperren werden gemäss Art. 80 BGS gegenüber Personen verhängt, deren Spieleinsätze in keinem angemessenen Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen oder die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Das Spielverhalten wird laufend überwacht. Bei Verdacht kann Nachweis zur finanziellen Situation, Einzahlungsquellen und Zahlungstransaktionen verlangt werden.

Diese Sperren werden im nationalen Register erfasst und gelten für alle konzessionierten Schweizer Spielbanken sowie Online-Angebote. Bei Verdacht auf Gelder illegaler Herkunft erfolgt Beendigung der Geschäftsbeziehung und Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS).

2.2 Freiwillige Spielsperren

Eine freiwillige Spielsperre kann jederzeit durch persönliche Vorsprache mit Ausweis bei einem Schichtleiter oder schriftlich unter Beilegung einer Ausweiskopie bei einer beliebigen Schweizer Spielbank beantragt werden. Die Dauer ist unbefristet. Eine Aufhebung kann frühestens nach drei Monaten erfolgen, sofern keine Sperrgründe mehr vorliegen. Die Entscheidung über die Aufhebung trifft die Spielbankleitung.

Personen mit Spielsperre dürfen die Spielbank nicht betreten und keine Online-Glücksspiele nutzen. Widerhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2.3 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Ab 7. Januar 2025 gilt die gegenseitige Anerkennung von Spielsperren zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Schweizer Spielsperren gelten automatisch in liechtensteinischen Spielbanken und umgekehrt. Sie gelten ebenfalls für Online-Lotterien (Lotto, Euromillions) und Sportwetten der Anbieter Swisslos und Loterie Romande.

3. Prävention und Unterstützung bei Spielsucht

3.1 Beratungsangebote

Kooperation mit Berner Gesundheit (Suchtberatung) und Berner Schuldenberatung ist vorhanden. Schichtleiter vermitteln Kontakte zu Fachstellen für vertrauliche Gespräche. Gäste erhalten Zugang zu anonymen Selbsttests (Anonyme Spieler) zur Prüfung ihres eigenen Spielverhaltens.

Angehörige können sich vertraulich ans Casino wenden, wenn Auffälligkeiten bei einer Person festgestellt werden.

3.2 Informationsmaterialien

Kostenlose Informationsbroschüren zum Thema Eigenverantwortung und Disziplin beim Spielen stehen an den Gästeservicestellen zur Verfügung. Inhalte sind Empfehlungen zu Einsatzlimiten, Warnzeichen, Erläuterung der Sperrmöglichkeiten und Kontaktdaten von Beratungsstellen.

3.3 Grundsätze verantwortungsvollen Spielens

Empfohlene Vorgehensweisen:

– Vor Spielbeginn Verlustlimit festlegen

– Nur Gelder einsetzen, deren Verlust keine finanzielle Notlage darstellt

– Nicht unter Alkoholeinfluss spielen

– Verluste nicht durch weitere Einsätze ausgleichen

– Nur bei stabiler emotionaler Verfassung spielen

– Zufallscharakter des Glücksspiels akzeptieren

4. Geldwäschereiprävention

Das Casino unterliegt dem Geldwäschereigesetz (GwG) sowie der Verordnung der ESBK. Verlangt werden Nachweise zu wirtschaftlich Berechtigten, Zahlungsströmen und Mittelherkunft. Bei Verdacht auf illegal erworbene Gelder wird die Geschäftsbeziehung beendet und es erfolgt eine Meldung an die MROS.

Spielgewinne aus illegalen Quellen werden gemäss Art. 56 BGS eingezogen und an die AHV abgeführt. Technische Hilfsmittel für unrechtmässige Vorteile werden beschlagnahmt.

Jackpotgewinne ab CHF 25’000 (bzw. CHF 50’000 beim Swiss Jackpot) werden nur per Banküberweisung ausbezahlt.

5. Datenschutz und Auskunftspflichten

Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzrecht. Das Casino ist nach SQS GoodPriv@cy und ISO 27001 zertifiziert.

Erfasste Daten:

– Registrierungsinformationen

– Spielverhaltensdaten

– Finanztransaktionen

– Angaben zu persönlichen und beruflichen Verhältnissen

– Spielsperren

Weitergabe an Behörden (EDÖB, ESBK, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) erfolgt, wenn gesetzlich vorgeschrieben.

6. Hausordnung und Verhaltensregeln

6.1 Kleiderordnung und Zutritt

Smart Casual ist Mindeststandard. Jackett und Krawatte sind nicht erforderlich. Mitführen von Waffen ist untersagt.

Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Externe Speisen und Getränke sind in den Spielbereichen nicht gestattet.

6.2 Nutzung elektronischer Geräte

An Spieltischen und Kassen sind Mobiltelefone untersagt, dies schliesst Fotografieren, Videoaufnahmen und Musikwiedergabe ein. Verstösse führen zum Ausschluss.

6.3 Trinkgelder

Zentral gesammelte Trinkgelder werden nach festen Richtlinien verteilt: 5 Prozent Personalfonds, 19 Prozent Lohnbestandteil, 76 Prozent Zusatzvergütung für Service- und Frontpersonal.

7. Aufsicht und Lizenzierung

Das Casino verfügt über folgende Lizenzen der Eidgenössischen Spielbankenkommission:

– Lizenz 516-005/03 (stationärer Betrieb)

– Lizenz 516-005/03-01 (Online-Angebot unter 7 Melons)

Konzessionen gelten bis 2044. Externe Revision erfolgt seit 5. August 2014 durch Ernst & Young AG.

Alle Spielersperren werden im nationalen Register erfasst und sind für konzessionierte Schweizer Spielbanken und Online-Anbieter verbindlich.

8. Kontakt

Grand Casino Bern

Kornhausstrasse 3

3013 Bern

Schweiz

Telefon: +41 31 339 55 55

Öffnungszeiten:

Sonntag bis Donnerstag: 12:00 bis 02:00 Uhr

Freitag und Samstag: 12:00 bis 04:00 Uhr

Spieltische täglich ab 18:00 Uhr

Eintrittspreis: CHF 10 (inkl. Willkommensgetränk)

Diese Regelungen zum verantwortungsvollen Spielen gelten ab dem 1. Januar 2025 und ersetzen sämtliche vorherigen Versionen.